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Integrationskurse

geschrieben von Johann Lengenfelder am 26. Februar 2012 – 21:10Kein Kommentar

Zertifikat DeutschDie Integrationskurse richten sich an Ausländer, EU-Bürger und Spätaussiedler, die die deutsche Sprache von Grund auf lernen oder ihre Sprachkenntnisse erweitern und festigen möchten.Unsere Lehrkräfte sind lizenziert die Deutsch-Zertifikatprüfung B1 abzunehmen.

Unsere Bildungseinrichtung sowie unser Kooperationspartner Kolping-Bildungswerk Amberg hat nach dem Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes 2005 die Zulassung für die Durchführung der Integrationskurse für Migranten erhalten.

Profitieren Sie von 20 Jahren Erfahrung!

Ob Sie einen Berechtigungsschein vom BAMF für die Teilnahme an einem Integrationskurs bekommen, ist individuell zu prüfen. Gerne unterstützen wir Sie!

Bezüglich Unterrichtszeiten und Unterrichtsorten bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Aus 22 Jahren Erfahrung mit Sprachkursen für Sprachschüler, die Deutsch als Fremdsprache erlernen können Sie als Kursteilnehmer profitieren. Das ISE Sprach- und Berufsbildungszentrum beantwortet Ihnen hier einige Fragen zu Integrationskursen, zum Erlernen von Deutsch als Fremdsprache und zum Zertifikat Deutsch.

Unser Lernsystem

Drei Bausteine, um Deutsch zu lernen

  • Unterrichtsmethoden
    Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Sie lernen mit modernen Lehrwerken, zusätzlichen aktuellen Mate-rialien und in Alltagssituationen. Sie arbeiten allein, zu zweit oder in Gruppen. Wir fördern Sie individuell und bereiten Sie so optimal auf die Prüfung vor.
  • Qualifizierte Lehrkräfte
    Alle Lehrkräfte haben langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen. Sie nehmen regelmäßig an Fort-bildungen teil und unterrichten so nach modernsten Methoden und Erkenntnissen.
  • Leistungskontrollen und Prüfungen
    Vor Kursbeginn ermitteln wir Ihr Sprachniveau. Leis-tungsnachweise während des Kurses dokumentieren Ihre Fortschritte. Selbstverständlich geben wir auch Lerntipps und erarbeiten individuel-le Lösungen bei Lernschwierigkeiten. Zum Kursende legen Sie die DTZ-Prüfung ab und weisen so Ihre Kenntnisse durch ein qualifiziertes und eu-ropaweit anerkanntes Zeugnis nach.

Drei Schritte, um erfolgreich zu sein

  • Ein Einstufungstest und ein ausführliches Gespräch mit einer Lehrkraft lässt uns Ihre Vorkenntnisse professio-nell einstufen. So finden wir mit Ihnen den geeigneten Kurs oder Kursabschnitt.
  • Evaluation stellt eine gleich bleibend hohe Qualität der Sprachkurse sicher.
  • Nach Abschluss des Kurses können Sie an unserer Bil-dungseinrichtung in vertrauter Umgebung die Prüfung zum Deutsch-Test für Zuwanderer ablegen.

Was Sie wissen sollten

  • Ein Integrationskurs setzt sich aus 600 Stunden Sprachunterricht und 45 Stunden Orientierungskurs mit Informationen über Politik, Geschichte und gesellschaftliches Leben zusammen.
  • Ein Berechtigungsschein des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, des Bundesverwaltungsamtes, des Auslän-deramtes oder der ARGE berechtigt zur Teilnahme.
  • Eine Unterrichtsstunde kostet 1.-€. Falls Sie arbeitslos sind oder ein geringes Einkommen haben, übernimmt auf Antrag das Bundes-amt für Migration und Flüchtlinge die Kosten für den Kurs.
  • Teilnahmeberechtigte, die vom Kostenbeitrag befreit wurden, bekommen bei ordnungsgemäßer Teilnahme unter bestimmten Voraussetzungen die notwendigen Fahrkosten erstattet.
  • Die Teilnahme am Abschlusstest und eine einmalige Wiederholung sind kostenlos.
  • Wenn Sie den Abschlusstest am Ende des Integrationskurses be-stehen, werden Ihnen vom Bundesamt auf Antrag 50 % des Eigenbeitrags erstattet.
  • Neubürgern, denen kein Berechtigungsschein zusteht, können an einem Integrationskurs als Selbstzahler teilnehmen.

1. Wofür benötige ich das Zertifikat Deutsch auf dem Niveau B1?

Mit dem Zertifikat B1 kann der Kursteilnehmer belegen, dass er über solide Grundkenntnisse in der deutschen Sprache verfügt.

2. Was kann eine Person, die Sprachkenntnisse gemäß Zertifikat Deutsch Niveau B1 nachweisen kann?

fragezeichenSie ist in der Lage, ein Gespräch über Alltagssituationen zu verstehen und sich daran zu beteiligen, beherrscht wesentliche grammatikalische Strukturen, kann alltägliche Texte verstehen und Sachverhalte schriftlich und mündlich darstellen.

3. Wer kann einen Zuschuss zu den Kurskosten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen?

BAMFIntegrationswillige Zuwanderer wie auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, haben das Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Die Zulassung können sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen. Wir helfen den Interessenten, diesen Antrag auszufüllen. Nach einer Prüfung der Unterlagen erhalten sie eine „Bestätigung über die Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs”. Dadurch muss der Teilnehmer nur 1,00 € pro Unterrichtsstunde dazubezahlen.

4. Welche Unterlagen benötige ich, damit eine Förderung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt werden kann?

Dem Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

Für Ausländer:

  • Kopie des ausländischen Reisepasses mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
  • Kopie vom Personalausweis des deutschen Ehegatten im Falle des Nachzugs zu einem deutschen Ehepartner
  • Kopie des ausländischen Reisepasses mit gültiger Aufenthaltserlaubnis vom ausländischen Ehegatten im Falle des Nachzugs zu einem ausländischen Ehepartner mit festem Wohnsitz in Deutschland

Für EU-Bürger:

  • Kopie des ausländischen Reisepasses
  • Kopie der Freizügigkeitsbescheinigung

Für deutsche Staatsangehörige:

  • Kopie des deutschen Personalausweises

5. Kann man von der Zuzahlung (1,00 € pro Unterrichtsstunde) befreit werden?

Die Befreiung von der Zuzahlung zu einem Integrationskurs kann im Falle eines kleinen Familieneinkommens vom Teilnehmer beantragt werden. Allerdings muss die Bedürftigkeit oder ein Härtefall durch Unterlagen nachgewiesen werden. Beispielsweise können arbeitslose Interessenten dies durch die Kopie eines gültigen Bescheides über den Erhalt von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) belegen.

6. Können auch Fahrkosten rückerstattet werden?

Wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen und der Teilnehmer von der Zuzahlung zum Integrationskurs befreit ist, kann er die Rückerstattung der Fahrkosten beantragen. Wir helfen ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrags.

7. Kann ich auch ohne Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beim ISE einen Integrationskurs besuchen und die Zertifikatsprüfung ablegen?

Wer nicht über eine Zulassung zu einem Integrationskurs verfügt, kann selbstverständlich auch daran teilnehmen. Allerdings muss er dann selbst für die Kurs- und Prüfungskosten aufkommen. Ihm können natürlich auch keine Fahrkosten erstattet werden.

8. Worin besteht die Prüfung?

Am Ende des Integrationskurses werden die Kenntnisse durch den „Deutsch-Test für Zuwanderer” geprüft. In der schriftlichen Prüfung werden Kenntnisse in den Bereichen Hören, Lesen und Schreiben abgefragt. Während der mündlichen Prüfung geht es darum, sich vorstellen zu können, Informationen über ein Foto auszutauschen und gemeinsam etwas zu planen. Auf die Nachfragen der Prüfenden muss der Prüfling auch eingehen.

9. Wo kann ich mich zu einem Integrationskurs anmelden bzw. wo befinden sich die Anlaufstellen für Information, Anmeldung und Test?

Interessenten können sich bei folgenden Anlaufstellen melden:

ISE Sprach- und Berufsbildungszentrum Kolping-Bildungswerk
Schloßgraben 2, Amberg, oder
Kaiser-Ludwig-Ring 9 (Postgebäude), Amberg:
Tel.: 09621 7868-0
09621 916086-0
Fax: 09621 7868-19
09621 916086-9
info@ise-berufsbildung.de
www.ise-berufsbildung.de
Bürozeiten: Mo.-Do.:08:-16:00 Uhr, Fr. 08:00-15:00 Uhr
Kochkellerstr. 1A, Amberg:
Tel.: 09621/914569-0
Fax: 09621/916569-301
amberg@kolping-ostbayern.de
www.kolping-ostbayern.de
Bürozeiten: Montag-Freitag von 08:00-13:00 Uhr

Bei der Anmeldung wird ein Einstufungstest durchgeführt, in dem ihre Vorkenntnisse abgefragt werden.

Sie möchten sich zu einem Integrationskurs anmelden?

  • Holen Sie sich die Infos, die Sie brauchen.
  • Selbstverständlich ist auch persönliche und ausführliche Beratung bei uns kostenlos und unverbindlich.
  • Und wenn Sie sich entschieden haben, dann helfen wir Ihnen gern beim Ausfüllen aller erforderlichen Formulare und Anträge.

Wie finden Sie uns?

ISE Sprach- und Berufsbildungszentrum

1. Kaiser-Ludwig-Ring 9
2. Schlossgraben 2
3. Malteserplatz 4
92224 Amberg

x
Kolping BildungszentrumKochkellerstr. 1 a
92224 Amberg

Kurstermine:

  • 05.03.2012 – 21.10.2012
  • 16.04.2012 – 12.07.2012
  • 30.04.2012; Dauer: 3 Monate
  • 14.05.2012; Dauer: 6 Monate (Verschiebung bis zu 2 Wochen möglich)
  • weitere Kurstermine auf Anfrage

Unterrichtszeiten:

  • Mo – Fr: 08:30 Uhr – 12:45 Uhr

Hier erhalten Sie
Informationsmaterial zum Download (Flyer mit den aktuellen Daten):

  Flyer_Integrationssprachkurse.pdf (5.9 MiB, 90 hits)

10. Wo finde ich weitere Informationen zum Zertifikat Deutsch im Internet?

Weitere Informationen finden Sie beim BAMF und bei Integration in Deutschland.

Sie haben noch weitere Fragen zu Integrationskursen, auf die Sie hier keine Antworten gefunden haben? Nehmen Sie Kontakt mit dem ISE auf, Sie werden ausführlich und individuell beraten.

BAMF

Weiterführende Informationen:

Weiterführende Links

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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Ob Sie einen Berechtigungsschein vom BAMF für die Teilnahme an einem Integrationskurs bekommen, ist individuell zu prüfen. Gerne unterstützen wir Sie!

Bezüglich Unterrichtszeiten und Unterrichtsorten bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen.

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