„Man sieht oft etwas hundert Mal, tausend Mal, ehe man es zum allerersten Mal wirklich sieht.“

— Christian Morgenstern

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Eingliederungszuschuss – EGZ

Sie haben vor einen neuen Mitarbeiter einzustellen? Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Neueinstellung finanziell bezuschussen. Ob, und in welcher Höhe ein Eingliederungszuschuss gewährt werden kann, ist individuell zu überprüfen.

Einige wichtige, aber nicht abschließende Informationen!

  1. Ein Antrag auf einen Eingliederungszuschuss (EGZ) ist vor Abschluss eines Arbeitsvertrages an den Arbeitgeberservice zu richten!
  2. Ob ein EGZ gewährt werden kann, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum sind Ermessensentscheidungen der Arbeitsförderung der örtlich zuständigen Bundesagenturen für Arbeit!
  3. Grundlagen für diese Entscheidungen sind gesetzliche Regelungen und pflichtgemäßes Ermessen!

Sie möchten sich über Ihre Möglichkeiten informieren? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!