
Seit dem 01.01.03 sehen neue gesetzliche Regelungen (Erstes und zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) zur Förderung der beruflichen Weiterbildung vor, dass Arbeitnehmer, soweit sie die entsprechenden Voraussetzungen für eine Fort- und Weiterbildung erfüllen, einen Bildungsgutschein erhalten können.