„Erfolg ist, von einem Misserfolg zum nächsten zu gehen, ohne dabei die Begeisterung zu verlieren.“

— Winston Churchill

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ISE Sprach- & Berufsbildungszentrum GmbH

Computerführerschein für Ihre Mitarbeiter

Sie möchten, dass Ihre Mitarbeiter ihre Computerkenntnisse durch ein Zertifikat nachweisen können? Dann ist der Internationale Computerführerschein ICDL genau das Richtige für Sie! Sie können mit bestimmen, welche der insgesamt 7 Module für Ihre Mitarbeiter die wichtigsten sind. Bei 4 bestandenen Prüfungen haben Ihre Mitarbeiter den ICDL Start, bei 7 bestandenen den ICDL.

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EDV-Lehrgang mit ECDL, Linux und Netzwerktechnologie

Der ICDL/ECDL gehört in jede Bewerbungsmappe

Der ICDL/ECDL (International/European Computer Driving Licence) ist ein internationales Zertifizie-rungsprogramm, das die fundierten Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Nutzung der wichtigsten Com-puteranwendungen bescheinigt. Er ist weltweit als „Eichmarke“ für Computerkenntnisse anerkannt und derzeit in 148 Ländern eingeführt. Regierungen, internationale Organisationen (z.B. UNESCO), Schulen und Hochschulen sowie zahlreiche große Unternehmen fordern oder unterstützen die ICDL/ECDL-Zertifizierung ihrer Mitarbeiter. Sie erkennen, dass ein einheitlicher und international an den Praxisanforderungen validierter Bildungsstandard die Qualität der Ausbildung sichert und für die Teilnehmer motivierend ist.

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MS-Office in Modulen mit ECDL

Der Europäische Computer Führerschein ECDL (European Computer Driving Licence) ist ein Anwender-Zertifikat als Nachweis für umfassende praktische Computerkenntnisse. Große multinationale Unternehmen (wie ABB, Volvo, Tetra Pak, Siemens, Unilever) und wissenschaftliche Institutionen wie die Freie Universität Berlin haben diesen Standard für ihre Mitarbeiter eingeführt. Inzwischen ist der ECDL in mehr als 145 Ländern anerkannt. Daher hat sich die Bezeichnung in Internationaler Computer Führerschein ICDL (International Computer Driving Licence) geändert. Beide Begriffe – ECDL und ICDL – werden synonym verwendet.

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Eignungsfeststellung und Qualifizierung: Betreuungskraft in Pflegeheimen

Betreuungkräfte nach § 87 b Abs, 3 SGB XI

Pflegehelfer und hauswirtschaftlicher Helfer/in
Quelle: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Durch die gesetzliche Regelung sollen die finanziellen Grundlagen für die Einstellung vom zusätzlichen Personal in vollstationären Pflegeeinrichtungen geschaffen werden. Für viele Arbeitssuchende eröffnet sich dadurch eine neue Chance, einen sozialversicherungpflichtigen Arbeitsplatz zu finden.

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Ich kann diesen Kurs nur empfehlen

Qualifizierung „EDV-Lehrgang mit Computerführerschein ECDL“, ISE Sprach- und Berufsbildungszentrum GmbH in Amberg: Ich nehme seit dem 29.06.2009 an diesen Kurs in Amberg teil und er endet am 29.10.2009. Ich kann jedem, der sich intensiv mit dem Computer beschäftigen möchte, diesen Kurs nur empfehlen. Der Inhalt dieses Kurses geht

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